Wie Brüder im Wind

Wie Brüder im Wind

Ein atemberaubender Film über die außergewöhnliche Freundschaft des Jungen Lukas mit dem Adlerküken Abel.

Description

Die Alpen in den 1960er-Jahren: Der zwölfjährige Lukas (Manuel Camacho) erlebt vor dem grandiosen Bergpanorama keine glückliche Kindheit: Er und sein Vater (Tobias Moretti) verstehen sich nicht und haben schon lange nicht mehr miteinander gesprochen. Als Lukas einen aus dem Nest gefallenen jungen Adler findet, zieht er ihn heimlich auf, weil der Vater die Adler als Räuber seiner Schafe verfolgt. Der Adler Abel entwickelt sich prächtig – doch es kommt der Tag, an dem Lukas ihm seine Freiheit zurückgeben muss, damit Abel sein selbstbestimmtes Leben beginnen kann. Nach einer Auseinandersetzung mit seinem Vater vermisst der verzweifelte Lukas seinen gefiederten Freund so sehr, dass er sich auf die Suche nach Abel macht ...

Verhaltenskodex für das Wohlergehen von Tieren bei Filmproduktionen

Dreharbeiten mit Tieren sind immer ein sehr heikles Thema. Wir, von den Terra Mater Factual Studios, nehmen dieses Thema daher sehr ernst. Der Schutz der Tierwelt und ihres natürlichen Lebensraums stellt für uns, als Naturfilmproduktion, die Wahrung unserer wertvollsten Ressource dar. Die Gesundheit und Sicherheit der Tiere hat für uns oberste Priorität. Aufgrund dessen dient dieser Verhaltenskodex als unabänderliche Leitlinie für jeden Dreh, der die Arbeit mit Tieren am Set beinhaltet. Insofern betrifft der Verhaltenskodex vor allem die Spielfilmproduktion. Anders ist es jedoch bei Tierdokumentationen und ähnlichen Formaten, da diese die strikte Unterlassung jeglicher Einmischung in das natürliche Verhalten von Tieren und deren Lebensräumen verlangen.
I. Gesundheit und Sicherheit
• Unter keinen Umständen darf je ein Tier bewusst gefährdet, verletzt, misshandelt oder für eine Produktion getötet werden. Bereits im Zuge der Drehbucherstellung muss das spätere Wohlergehen der Tiere am Set stets bedacht werden.
• Alle Tiere müssen stets gesund und in bester Verfassung sein. Von den Tieren darf nichts verlangt werden, was über ihre Fähigkeiten und/oder ihr artgerechtes Training hinaus geht.
II. Personal
• Die Betreuung der Tiere darf ausschließlich durch ausgebildete Tierpfleger und/oder Tiertrainer stattfinden. Das Wohlergehen der Tiere hat für das betreuende Personal oberste Priorität. Für den Fall einer Gefährdung der Tiere verfügt das betreuende Personal jederzeit über die Autorität die Dreharbeiten zu unterbrechen. Das betreuende Personal ist dazu angehalten im Zweifelsfall einen Tierarzt zu Rate zu ziehen.
• Ausschließlich speziell dafür ausgebildete Tiere dürfen für Stunts oder zur Durchführung von Spezialeffekten eingesetzt werden. Gegebenenfalls müssen mehrere idente Tiere für besonders aufwendige Dreharbeiten eingesetzt werden, um eine Überlastung des einzelnen Tieres zu vermeiden.
• Alle Personen die mit Tieren zusammen arbeiten müssen sich stets im Klaren sein, dass bei der Arbeit mit Tieren Geduld von allergrößter Bedeutung ist. Alle Methoden beim Umgang mit Tieren, die das Zufügen von Stress und/oder Gewalt in Kauf nehmen, sind strengstens verboten.
• Vor dem Start von Dreharbeiten mit Tieren ist die Filmproduktion verpflichtet eine Beratung mit einem professionellen Tiertrainer durchzuführen. Diese Beratung dient dazu, einen verantwortungsvollen Umgang mit den Tieren zu gewährleisten und den Stress für die zum Einsatz kommenden Tiere zu vermeiden. Hierbei sind die essenzielen Punkte wie Tierspezies, Anzahl, Geschlecht, Alter, benötigte Zeit sowie spezielle Bedürfnisse zu beachten.

III. Unterbringung & Transport
• Die Tiere müssen stets mit ausreichend Futter und Wasser versorgt werden und angemessen untergebracht sein. Ihre Unterkunft muss unter Aufsicht eines Tierarztes errichtet werden.
• Die Tiere müssen mit größter Vorsicht und unter Berücksichtigung der jeweiligen Landesvorgaben und Sicherheitsvorkehrungen transportiert werden.
IV. Am Set
• Das Set muss täglich auf eventuelle Stör.- u. Stressfaktoren für die Tiere hin überprüft werden, und nötigenfalls auf die Bedürfnisse der Tiere angepasst werden.
• Feuerwerkskörper, Pyroeffekte und Spezialeffekte dürfen niemals mit der Intention verwendet werden Tiere zu erschrecken oder ein bestimmtes Verhalten zu provozieren.
• Bei der Arbeit mit Tieren muss sichergestellt werden, dass diese keine Gefahr darstellen oder fliehen können. Zu jedem Zeitpunkt der Dreharbeiten muss am Set Ausrüstung zum Einfangen der Tiere griffbereit sein. Diese muss modernen, tierschonenden Standards entsprechen.
• Es dürfen keine Beruhigungsmittel und/oder Anästhetika zur Verhaltensbeeinflussung der Tiere eingesetzt werden. Medikamente dürfen nur im Falle der veterinären Notwendigkeit von oder unter der Anleitung von Tierärzten verabreicht werden.

V. Tierärzte
• Zu jedem Zeitpunkt der Dreharbeiten muss ein Tierarzt auf Abruf bereit stehen. Im Fall einer Erkrankung und/oder Verletzung eines Tieres muss unverzüglich ein Tierarzt konsultiert werden.
• Jegliche Verletzung und/oder Krankheit eines Tieres muss prinzipiell ärztlich behandelt werden.
• Unter allen Umständen muss ein Tierpfleger,- oder Tiertrainer bei Dreharbeiten anwesend sein. Sollten bei Dreharbeiten herausforderndere Bedingungen für die Tiere existieren, muss zusätzlich sein Tierarzt vor Ort sein. Erhöhtes Risiko herrscht bei Szenen mit schellen Bewegungsabläufen, einer große Anzahl von Tieren, schwangeren Tieren, sehr jungen und/oder alten Tieren, schwierigem Gelände, ungünstigem Wetter, verminderter Sicht oder dem Einsatz von Spezialeffekten.

VI. Interaktion
• Gemeinsame Proben und Trainingseinheiten sollen Schauspielern und Tieren die Möglichkeit geben sich aneinander zu gewöhnen. Potenziell aggressive oder verhaltensauffällige Tiere müssen getrennt von anderen Tieren gehalten werden, um die Sicherheit aller involvierten Tiere und Personen gewährleisten zu können.
• Während Proben und/oder Dreharbeiten dürfen sich lediglich die zum Einsatz kommenden Tiere am Set aufhalten. Es dürfen ausschließlich autorisierte Personen mit den Tieren interagieren. Und keinen Umständen dürfen Personen die unter dem Einfluss von Alkohol und/oder anderen berauschenden Substanzen stehen, sich während der Arbeit mit Tieren am Set befinden.

VII. Umgebung & Umwelt der Dreharbeiten
• Für den Fall, dass Dreharbeiten wildlebende Tiere stören könnten, oder explizit Aufnahmen von Wildtieren durchgeführt werden, muss die örtliche Behörde (Nationalpark-Verwaltung, Förster, Wildlife-Service) verständigt werden. Die Durchführung der Dreharbeiten muss mit dieser Behörde abgesprochen sein.
• Sollten Tiere in einer ihnen unbekannten Umgebung für Dreharbeiten eingesetzt werden muss ihnen genügend Zeit zur Verfügung gestellt werden um sich mit dieser vertraut zu machen. Zusätzlich müssen Tiere in einem ihnen vertrauten Gehege artgerecht untergebracht werden.

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